1. Allgemeines zu den Preisen
Die Aufenthaltskosten sind in CHF und pro Tag gerechnet. Der Staatsrat des Kantons Freiburg legt die Tagespauschalen jedes Jahr neu fest. Zusätzliche Leistungen, die durch das Heim
erbracht werden, sind in der Pauschale nicht enthalten: z.B. Telefongebühren, Coiffeur, persönliche Hygieneartikel usw.
In unserem Pflegeheim berechnen wir die Tagespauschale folgendermassen:
Aufgrund einer 2-wöchigen Beobachtungsphase wird die Pflegestufe nach RAI-RUG berechnet. Die Tagespauschale, welche die Heimbewohner selbst übernehmen, wird aus drei
Pauschalen zusammengesetzt:
-
Pensionspreis (Hotellerie-Kosten): aktueller Tagessatz entnehmen Sie bitte der Tarifliste
-
Pflegekosten: 20% des Krankenkassenbeitrages, abgestuft nach der RAI-Stufe 1-12
-
Betreuungskosten: Gemäss der Betreuungsstufe (0, 0+, A, B, C, D), die vom Sozialvorsorgeamt des Kantons Freiburg auf der Basis der RUG festgelegt
wird
2. Erläuterungen zu den Leistungen:
Folgende Leistungen sind im Pensionspreis inbegriffen:
-
Zimmermiete, mit Strom, Wasser und Reinigung
-
Haupt- und Zwischenmahlzeiten, inkl. Getränke
-
Waschen der hauseigenen und persönlichen Wäsche
-
Benützung der Duschen
-
Teilnahme an allen Aktivitäten und Veranstaltungen
-
Alle Heimbewohner sind in der Haftpflichtversicherung des Pflegeheims mitversichert
Folgende Sonderleistungen sind nicht inbegriffen, werden aber gegen Rechnung/Barzahlung soweit als möglich zur Verfügung gestellt:
-
Einzelmahlzeiten für Gäste
-
Alkoholische Getränke (ausgenommen Wein zum Essen)
-
Chemische Reinigung
-
Coiffeur
-
Pédicure
-
Näh- und Flickarbeiten (pro Stunde durch externe Näherin)
-
Transporte mit Heimfahrzeug pro km
-
Externe Begleitung und Betreuung von Bewohnende
3. Nicht zur Verfügung gestellte Leistungen
Die nachfolgenden Leistungen sind durch die Bewohnenden oder ihre Angehörigen selber zu organisieren und finanzieren:
-
Persönliche Haftpflichtversicherung: Wir empfehlen, sich durch die eigene Haftpflichtversicherung beraten zu lassen. Die Prämien für die persönliche
Haftpflichtversicherung übernehmen die Bewohnenden selbst.
-
Persönliche Geldmittel und Wertsachen, die im Zimmer aufbewahrt werden, sind nicht versichert und sollten der Bank zur Aufbewahrung übergeben werden.
- Krankenkassenprämien
Die aktuelle Tarifliste können Sie hier herunterladen: